|
§ 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen
(1) Unter Kursen, Workshop ist eine in sich geschlossene Einheit
von Unterrichtsstunden zu verstehen, die nur als Einheit gebucht
werden kann. Die einzelnen Stunden bauen aufeinander auf und
sind nicht einzeln zu absolvieren.
(2) Unter offenem Gruppentraining sind offene Stunden zu verstehen,
die zu bestimmten Zeiten angeboten werden und für die
eine Anmeldung auch kurzfristig möglich, aber erforderlich
ist.
(3) Einzelstunden sind individuelle Trainingsstunden, an denen
nur der / die Ausbilder und ein bestimmter Teilnehmer mit
seinem Hund/Hunden teilnimmt.
§ 2 Abschluss des Vertrages
(1) Mit der Anmeldung zu einer Einzelstunde oder einem Kurs
bietet der Teilnehmer der Hundeschule den Abschluss des konkreten
Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich,
nach telefonischer Absprache mit der Hundeschule oder für
Kurse durch Eintragen in einer Teilnehmerliste durch den Interessenten.
Der Vertrag kommt mit der mündlichen oder schriftlichen
Annahme durch die Hundeschule zustande. Anmeldungen zu den
Veranstaltungen werden dem Eingang nach aufgenommen. Nach
Überschreitung der Teilnehmerzahl ist keine Gewähr
mehr für die Aufnahme gegeben.
(2) Die Anmeldung erfolgt für den in der Anmeldung aufgeführten
Hundehalter und dessen benannten Hund. Nach Rücksprache
und in Abstimmung mit der Hundeschule kann ein Termin auch
durch einen Ersatzteilnehmer wahrgenommen werden. Die Hundeschule
behält sich jedoch vor, diesen Ersatzteilnehmer aus berechtigten
Gründen abzulehnen.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen, Einhaltung gesetzlicher
Vorschriften
(1) Für jedes teilnehmende Tier ist eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen. Tiere, für die keine Haftpflichtversicherung
besteht, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Hunde dürfen die angebotenen Leistungen nur in Anspruch
nehmen, wenn sie gesund und frei von ansteckenden Krankheiten
sind. Der Hund muss ungezieferfrei sein. Gültige Impfungen
des Hundes gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose
und Tollwut sind ebenfalls Voraussetzungen für eine Teilnahme
und müssen im Zweifel durch Vorlage eines Impfpasses
nachgewiesen werden. Eine läufige Hündin ist von
der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen ist der
Halter verantwortlich (z.B. Führungszeugnis bei Listenhunden,
Tragen von Maulkorb, Leinenzwang).
§ 4 Ausschluss einzelner Hunde bzw. Teilnehmer
(1) Stellt sich im Laufe eines Kurses heraus, dass ein Hund
den Ausbildungsanforderungen nicht gerecht werden kann und
werden dadurch der Hund selbst oder andere Teilnehmer in ihrer
Ausbildung beeinträchtigt, so behält sich die Hundeschule
den Ausschluss gegenüber diesem Teilnehmer vor. Bereits
geleistete Gebühren werden anteilig erstattet.
(2) Die Hundeschule behält sich auch vor, einen Teilnehmer
von der Teilnahme auszuschließen, wenn dieser sich den
Anweisungen des Ausbilders wiederholt widersetzt und dadurch
das Ziel der Veranstaltung oder die Sicherheit des Ausbilders
oder anderer Teilnehmer gefährdet. Eine Erstattung der
Gebühr erfolgt nicht.
§ 5 Leistungsbeschreibung
(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung der einzelnen Kurse sowie
der konkreten Teilnahmebestätigung.
(2) Die Hundeschule Berliner Schnauze behält sich jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung
der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die
der Teilnehmer unverzüglich informiert wird. In diesem
Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 10 Tagen
vom Vertrag zurück zu treten. Bereits entrichtete Gebühren
werden erstattet. Wird der Rücktritt nicht innerhalb
dieser Frist erklärt, gilt die neue Leistungsbeschreibung
stillschweigend als angenommen.
(3) Notwendige Änderungen, die nicht den Kern der Leistungsbedingungen
berühren, sowie zeitliche Verschiebungen, die sich die
Hundeschule vorbehält, sind von diesem vertraglichen
Rücktrittsrecht nicht erfasst. Die Hundeschule Berliner
Schnauze und deren Ausbilder/innen behalten sich vor, die
Örtlichkeiten für die Trainingsstunden des Einzelunterrichtes
und des Gruppenunterrichtes individuell zu bestimmen.
(4) Die Hundeschule-Berliner-Schnauze und deren Ausbilder/innen
behalten sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen
Voraussetzungen und dem Alter der Tiere anzupassen.
(5) Die Hundeschule Berliner Schnauze ist berechtigt, sämtliche
in § 5 definierten Unterrichtsstunden durch qualifizierte
Ersatzpersonen ausführen zu lassen.
§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer von Kursen und
Einzelunterricht
(1) Für den Rücktritt gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Rücktritt von einem Kurs hat schriftlich zu erfolgen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung
ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Hundeschule Berliner
Schnauze.
(3) Im Falle des Rücktritts eines Kursteilnehmers gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen kann die Hundeschule folgenden
Aufwendungsersatz geltend machen:
bis drei Wochen vor Beginn kostenlos
bis zwei Wochen vor Beginn 5%der vereinbarten Gebühr
bis eine Woche vor Beginn 50% der vereinbarten Gebühr
unter einer Woche vor Beginn ist keine Erstattung des Kursgebühr
mehr möglich.
Die Stornogebühr entfällt, wenn eine Ersatzperson
für den Teilnehmer gestellt wird, welche der Organisator
jedoch aus berechtigten Gründen ablehnen kann, vgl. §
3, 4, 7. Bei berechtigter Ablehnung bleibt der Anspruch auf
Aufwendungsersatz bestehen.
(4) Die Hundeschule Berliner Schnauze behält sich vor,
statt des pauschalen Aufwendungsersatzes den tatsächlich
entstandenen Schaden geltend zu machen. Die gesetzlichen Beweislastregeln
finden Anwendung.
(5) Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass die Hundeschule
keinen Schaden erlitten hat bzw. dieser geringer ist als der
Aufwendungsersatz des Absatzes 2.
(6) Vereinbarte Unterrichtstermine für Einzelstunden
müssen 48 Stunden vorher abgesagt werden. Innerhalb einer
Frist von weniger als 48h, wird der Ausfall der Stunde in
voller Höhe berechnet. Erfolgt die Absage so kurzfristig,
dass der Kursleiterin bereits Fahrtkosten entstanden sind,
müssen diese vom Teilnehmer in Höhe der Fahrtkostenpauschale
übernommen werden.
§ 7 Rücktritt durch die Hundeschule Berliner Schnauze
(1) Die Hundeschule behält sich einen Rücktritt
bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eines Kurses vor,
wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des bereits gezahlten
Teilnahmepreises.
(2) Bei Ausfall aus organisatorischen Gründen, höherer
Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine
Durchführung der Veranstaltung unzumutbar erschweren,
ist der Organisator ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die ausgefallenen Stunden werden zu einem späteren Zeitpunkt
nachgeholt. Auf Wunsch kann das Entgelt für noch nicht
abgeleistete Stunden zurückgefordert werden.
§ 8 Haftung der Teilnehmer
(1) Die Teilnehmer/innen haften für alle von sich und
/ oder Ihrem Tier verursachten Schäden gemäß
der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Jegliche Begleitpersonen sind hiervon in Kenntnis zu setzen.
§ 9 Haftung der Hundeschule Berliner Schnauze
Die Hundeschule haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Hundeschule haftet gegenüber den Teilnehmern insbesondere
nicht für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern
oder deren Hunden herbeigeführt werden.
(2) Jegliche Begleitpersonen sind hiervon in Kenntnis zu setzen.
§ 10 Gebühren, Bezahlung
Die vertraglich vereinbarten Gebühren und die Zahlungsmodalitäten
richten sich nach dem konkreten Teilnahmevertrag.
§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wedding
|
|