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AGBs  

Tel. 030 405 33 493

AGBs Hundeschule Berliner Schnauze
Hundeerziehung und Verhaltensberatung in Berlin und Brandenburg


 
 

§ 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen
(1) Unter Kursen, Workshop ist eine in sich geschlossene Einheit von Unterrichtsstunden zu verstehen, die nur als Einheit gebucht werden kann. Die einzelnen Stunden bauen aufeinander auf und sind nicht einzeln zu absolvieren.
(2) Unter offenem Gruppentraining sind offene Stunden zu verstehen, die zu bestimmten Zeiten angeboten werden und für die eine Anmeldung auch kurzfristig möglich, aber erforderlich ist.
(3) Einzelstunden sind individuelle Trainingsstunden, an denen nur der / die Ausbilder und ein bestimmter Teilnehmer mit seinem Hund/Hunden teilnimmt.

§ 2 Abschluss des Vertrages
(1) Mit der Anmeldung zu einer Einzelstunde oder einem Kurs bietet der Teilnehmer der Hundeschule den Abschluss des konkreten Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, nach telefonischer Absprache mit der Hundeschule oder für Kurse durch Eintragen in einer Teilnehmerliste durch den Interessenten. Der Vertrag kommt mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme durch die Hundeschule zustande. Anmeldungen zu den Veranstaltungen werden dem Eingang nach aufgenommen. Nach Überschreitung der Teilnehmerzahl ist keine Gewähr mehr für die Aufnahme gegeben.
(2) Die Anmeldung erfolgt für den in der Anmeldung aufgeführten Hundehalter und dessen benannten Hund. Nach Rücksprache und in Abstimmung mit der Hundeschule kann ein Termin auch durch einen Ersatzteilnehmer wahrgenommen werden. Die Hundeschule behält sich jedoch vor, diesen Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
(1) Für jedes teilnehmende Tier ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Tiere, für die keine Haftpflichtversicherung besteht, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Hunde dürfen die angebotenen Leistungen nur in Anspruch nehmen, wenn sie gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. Der Hund muss ungezieferfrei sein. Gültige Impfungen des Hundes gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut sind ebenfalls Voraussetzungen für eine Teilnahme und müssen im Zweifel durch Vorlage eines Impfpasses nachgewiesen werden. Eine läufige Hündin ist von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen ist der Halter verantwortlich (z.B. Führungszeugnis bei Listenhunden, Tragen von Maulkorb, Leinenzwang).

§ 4 Ausschluss einzelner Hunde bzw. Teilnehmer
(1) Stellt sich im Laufe eines Kurses heraus, dass ein Hund den Ausbildungsanforderungen nicht gerecht werden kann und werden dadurch der Hund selbst oder andere Teilnehmer in ihrer Ausbildung beeinträchtigt, so behält sich die Hundeschule den Ausschluss gegenüber diesem Teilnehmer vor. Bereits geleistete Gebühren werden anteilig erstattet.
(2) Die Hundeschule behält sich auch vor, einen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn dieser sich den Anweisungen des Ausbilders wiederholt widersetzt und dadurch das Ziel der Veranstaltung oder die Sicherheit des Ausbilders oder anderer Teilnehmer gefährdet. Eine Erstattung der Gebühr erfolgt nicht.

§ 5 Leistungsbeschreibung
(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der einzelnen Kurse sowie der konkreten Teilnahmebestätigung.
(2) Die Hundeschule Berliner Schnauze behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Teilnehmer unverzüglich informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurück zu treten. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Wird der Rücktritt nicht innerhalb dieser Frist erklärt, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen.
(3) Notwendige Änderungen, die nicht den Kern der Leistungsbedingungen berühren, sowie zeitliche Verschiebungen, die sich die Hundeschule vorbehält, sind von diesem vertraglichen Rücktrittsrecht nicht erfasst. Die Hundeschule Berliner Schnauze und deren Ausbilder/innen behalten sich vor, die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden des Einzelunterrichtes und des Gruppenunterrichtes individuell zu bestimmen.
(4) Die Hundeschule-Berliner-Schnauze und deren Ausbilder/innen behalten sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere anzupassen.
(5) Die Hundeschule Berliner Schnauze ist berechtigt, sämtliche in § 5 definierten Unterrichtsstunden durch qualifizierte Ersatzpersonen ausführen zu lassen.

§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer von Kursen und Einzelunterricht
(1) Für den Rücktritt gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Rücktritt von einem Kurs hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Hundeschule Berliner Schnauze.
(3) Im Falle des Rücktritts eines Kursteilnehmers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann die Hundeschule folgenden Aufwendungsersatz geltend machen:
bis drei Wochen vor Beginn kostenlos
bis zwei Wochen vor Beginn 5%der vereinbarten Gebühr
bis eine Woche vor Beginn 50% der vereinbarten Gebühr
unter einer Woche vor Beginn ist keine Erstattung des Kursgebühr mehr möglich.
Die Stornogebühr entfällt, wenn eine Ersatzperson für den Teilnehmer gestellt wird, welche der Organisator jedoch aus berechtigten Gründen ablehnen kann, vgl. § 3, 4, 7. Bei berechtigter Ablehnung bleibt der Anspruch auf Aufwendungsersatz bestehen.
(4) Die Hundeschule Berliner Schnauze behält sich vor, statt des pauschalen Aufwendungsersatzes den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Die gesetzlichen Beweislastregeln finden Anwendung.
(5) Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass die Hundeschule keinen Schaden erlitten hat bzw. dieser geringer ist als der Aufwendungsersatz des Absatzes 2.
(6) Vereinbarte Unterrichtstermine für Einzelstunden müssen 48 Stunden vorher abgesagt werden. Innerhalb einer Frist von weniger als 48h, wird der Ausfall der Stunde in voller Höhe berechnet. Erfolgt die Absage so kurzfristig, dass der Kursleiterin bereits Fahrtkosten entstanden sind, müssen diese vom Teilnehmer in Höhe der Fahrtkostenpauschale übernommen werden.

§ 7 Rücktritt durch die Hundeschule Berliner Schnauze
(1) Die Hundeschule behält sich einen Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eines Kurses vor, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des bereits gezahlten Teilnahmepreises.
(2) Bei Ausfall aus organisatorischen Gründen, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Durchführung der Veranstaltung unzumutbar erschweren, ist der Organisator ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die ausgefallenen Stunden werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Auf Wunsch kann das Entgelt für noch nicht abgeleistete Stunden zurückgefordert werden.

§ 8 Haftung der Teilnehmer
(1) Die Teilnehmer/innen haften für alle von sich und / oder Ihrem Tier verursachten Schäden gemäß der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Jegliche Begleitpersonen sind hiervon in Kenntnis zu setzen.

§ 9 Haftung der Hundeschule Berliner Schnauze
Die Hundeschule haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Hundeschule haftet gegenüber den Teilnehmern insbesondere nicht für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern oder deren Hunden herbeigeführt werden.
(2) Jegliche Begleitpersonen sind hiervon in Kenntnis zu setzen.

§ 10 Gebühren, Bezahlung
Die vertraglich vereinbarten Gebühren und die Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem konkreten Teilnahmevertrag.

§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wedding

 
     



 
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